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BFSG für Onlineshops: was Ihr Shop seit 2025 können muss

Stand: Juli 2026 · Lesezeit ca. 7 Minuten · Keine Rechtsberatung

Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) auch für den elektronischen Geschäftsverkehr. Für Onlineshops wird es damit konkret: der Weg zum Vertrag muss barrierefrei sein. Dieser Leitfaden zeigt, welche Shops erfasst sind, was das Gesetz praktisch erwartet und woran Sie Barrieren erkennen. Er nennt bewusst keine fertigen Umbaurezepte, sondern die Punkte, an denen Sie ansetzen.

Welche Shops das BFSG erfasst

Erfasst sind Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, also digitale Dienste, die auf den Abschluss eines Verbrauchervertrags zielen. Dazu zählen Onlineshops, Marktplätze und Buchungsstrecken. Reine Informationsseiten oder Blogs ohne Bestellmöglichkeit fallen nicht darunter. Für Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz gibt es eine Ausnahme, allerdings nur für Dienstleistungen. Wer erfasste Produkte wie Elektronik verkauft, kann sich nicht darauf berufen. Ob das BFSG auf Sie zutrifft, klärt der Leitfaden für wen das BFSG gilt.

Was barrierefrei für einen Shop bedeutet

Maßstab sind die harmonisierten Normen, in der Praxis die EN 301 549, die auf die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) verweist. Für Websites läuft das auf die WCAG in der Stufe AA hinaus. Dahinter stehen vier Grundsätze: Inhalte müssen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein. Für einen Shop heißt das, dass nicht nur die Startseite zählt, sondern der gesamte Kaufweg von der Produktseite über den Warenkorb bis zur Bestellbestätigung. Eine einzige Barriere im Checkout kann den Abschluss für einen Teil der Nutzer unmöglich machen.

Woran Sie Barrieren erkennen

  1. Tastaturbedienung. Lässt sich der gesamte Kauf ohne Maus allein per Tastatur durchführen, vom Filter bis zum Absenden der Bestellung?
  2. Beschriftete Formularfelder. Haben Eingabefelder sichtbare, fest verknüpfte Beschriftungen, die eine Vorlesesoftware ansagt? Ein Platzhalter allein reicht nicht.
  3. Verständliche Fehlermeldungen. Wird im Checkout klar gesagt, welches Feld fehlt oder falsch ist, und wird das auch angesagt?
  4. Ausreichende Kontraste. Heben sich Buttons, Preise und Hinweise deutlich vom Hintergrund ab, auch bei hellen Grautönen?
  5. Alternativtexte für Produktbilder. Haben Bilder eine aussagekräftige Textalternative, oder bleibt für Screenreader eine Leerstelle?
  6. Keine unnötigen Sperren. Blockiert ein rein visuelles CAPTCHA oder ein knappes Zeitlimit den Abschluss?

Diese Liste ist eine Selbstdiagnose, kein Prüfbericht. Sie zeigt, wo man hinschauen sollte, nicht, wie jede Stelle im Detail zu beheben ist.

Die Informationspflicht nach §14

Neben der technischen Barrierefreiheit verlangt das BFSG Informationen zur Barrierefreiheit der Dienstleistung (§ 14 BFSG). Was diese Erklärung enthalten muss und wo sie stehen sollte, behandelt der Leitfaden zur Barrierefreiheitserklärung.

Fristen: kein allgemeiner Bestandsschutz

Für Websites und Onlineshops gibt es keine allgemeine Übergangsfrist. Die Pflichten gelten seit dem 28. Juni 2025. Einzelne Übergangsregelungen laufen bis 2030, etwa für bestimmte Bestandsverträge und für Selbstbedienungsterminals, sie sind aber die Ausnahme und kein Aufschub für den Shop selbst.

Die Anforderungen zu kennen ist das eine. Ob Ihr Shop sie über den ganzen Kaufweg erfüllt, sehen Sie der Startseite von außen nicht an. Genau dort setzt ein automatisierter Scan an.

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Häufige Fragen

Gilt das BFSG für jeden Onlineshop?

Für Onlineshops mit einem Weg zum Vertragsabschluss im Verhältnis zu Verbrauchern in der Regel ja. Für Dienstleistungen gibt es eine Ausnahme für Kleinstunternehmen, die aber entfällt, wenn Sie erfasste Produkte wie Elektronik verkaufen. Reine Informationsseiten ohne Bestellung sind nicht erfasst.

Muss der ganze Shop barrierefrei sein oder nur der Checkout?

Erfasst ist der Weg, der zum Vertrag führt, von der Produktseite über den Warenkorb bis zur Bestätigung. Rein redaktionelle Teile wie ein Blog sind weniger betroffen, aber die Kaufstrecke zählt vollständig.

Welcher Standard gilt für einen barrierefreien Shop?

Die harmonisierte Norm EN 301 549, die auf die WCAG verweist. In der Praxis ist das die Stufe AA der WCAG 2.1.

Was passiert, wenn mein Shop nicht barrierefrei ist?

Die Marktüberwachung fordert in der Regel zunächst zur Abhilfe mit Frist auf; der Bußgeldrahmen reicht bis zu 100.000 Euro (§ 37 BFSG). Einzelheiten stehen im Leitfaden zu Bußgeldern und Marktüberwachung.

Stand: Juli 2026. Dieser Beitrag wurde redaktionell geprüft und ist keine Rechtsberatung. Ob und wie das BFSG auf Ihren konkreten Fall anzuwenden ist, klären Sie mit einer spezialisierten Kanzlei.