Widerrufsbutton-Pflicht seit dem 19. Juni 2026: was Ihr Onlineshop jetzt braucht
Seit dem 19. Juni 2026 müssen Onlineshops, die an Verbraucher verkaufen, einen eigenen Button für den Widerruf bereitstellen. Grundlage ist der neue § 356a BGB. Wer ein Produkt oder eine Dienstleistung im Fernabsatz kaufen kann, soll den Vertrag genauso einfach per Klick wieder widerrufen können. Die Pflicht ist neu, sie betrifft fast jeden Verbraucher-Shop, und viele Seiten haben sie noch nicht umgesetzt. Dieser Leitfaden zeigt, für wen sie gilt, wie der Button aussehen muss und woran Sie erkennen, ob Ihr Shop ihn schon richtig hat. Er richtet sich an Betreiber und nennt bewusst keine fertige Einbauanleitung.
Was seit dem 19. Juni 2026 gilt
Der neue § 356a BGB setzt eine europäische Vorgabe in deutsches Recht um, die auf die Verbraucherrechterichtlinie (2011/83/EU) in ihrer durch die Richtlinie 2023/2673 geänderten Fassung zurückgeht. Kern der Regel: Wo ein Vertrag über eine Online-Oberfläche geschlossen werden kann, muss der Widerruf auf demselben Weg mit einer klar bezeichneten Funktion möglich sein. Der Gesetzgeber überträgt damit die Logik des seit 2022 geltenden Kündigungsbuttons auf den Widerruf. Anders als beim Kündigungsbutton gilt für den Widerrufsbutton keine Ausnahme für Finanzdienstleistungen, auch dort ist er also Pflicht.
Für wen die Pflicht gilt, und für wen nicht
Erfasst sind Unternehmer, die mit Verbrauchern Fernabsatzverträge über eine Online-Oberfläche schließen, also über eine Website oder App. Voraussetzung ist, dass für den Vertrag überhaupt ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht. Reine B2B-Angebote fallen nicht darunter, weil Unternehmern kein solches Widerrufsrecht zusteht. Auf die Größe kommt es nicht an: Anders als bei manchen Pflichten aus dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gibt es hier keine Ausnahme für Kleinstunternehmen. Die Pflicht erfasst Waren, Dienstleistungen und Finanzdienstleistungen gleichermaßen.
Ganz entfällt der Button nur, wenn ein Shop ausschließlich Verträge anbietet, bei denen kein Widerrufsrecht besteht, etwa schnell verderbliche Waren, nach Kundenwunsch angefertigte Einzelstücke, entsiegelte Hygieneartikel oder digitale Inhalte oder termingebundene Freizeitleistungen wie datierte Tickets. Sobald das Sortiment auch nur einen widerrufbaren Vertrag enthält, greift die Pflicht wieder für den ganzen Shop. Ob Ihr Angebot in diese Ausnahme fällt, ist eine Frage des Einzelfalls und im Zweifel mit einer Kanzlei zu klären.
Wie der Button aussehen muss
Das Gesetz gibt einen zweistufigen Ablauf vor. Auf der ersten Stufe steht ein gut lesbarer Button, beschriftet mit den Worten „Vertrag widerrufen" oder einer gleichbedeutenden eindeutigen Formulierung. Er muss hervorgehoben platziert und während der gesamten Widerrufsfrist ständig erreichbar sein, nicht in einer Linkliste im Fußbereich versteckt. Nutzen können muss ihn auch, wer als Gast ohne Kundenkonto bestellt hat, ein Login darf also nicht Voraussetzung sein. Auf der zweiten Stufe folgt eine Bestätigungsseite, auf der Name, eine Angabe zur Identifizierung des Vertrags und ein Kontaktweg für die Empfangsbestätigung eingegeben werden. Erst ein zweiter Button „Widerruf bestätigen" schließt die Erklärung ab. Ein Grund für den Widerruf darf nicht als Pflichtfeld verlangt werden.
Woran Sie erkennen, ob Ihr Shop die Pflicht erfüllt
- Verbraucher und Widerrufsrecht. Verkaufen Sie an Verbraucher, und besteht für Ihre Verträge ein gesetzliches Widerrufsrecht? Nur dann sind Sie überhaupt betroffen.
- Ein als solcher bezeichneter Button. Gibt es einen Button, der ausdrücklich den Widerruf meint, etwa „Vertrag widerrufen"? Ein allgemeines Kontaktformular oder eine Mailadresse genügt nicht.
- Ohne Login erreichbar. Kommt auch ein Gastbesteller ohne Kundenkonto an die Funktion heran, oder ist sie hinter dem Login eingesperrt?
- Sichtbar während der ganzen Frist. Ist der Button prominent auffindbar und nicht in der Fußzeile untergebracht?
- Zweistufig und ohne Grundzwang. Führt er zu einer Bestätigungsseite mit eigenem „Widerruf bestätigen", ohne einen Widerrufsgrund zu erzwingen?
- Auch mobil. Funktioniert das alles auf dem Smartphone genauso wie am Desktop?
Diese Liste ist eine Selbstdiagnose, kein Prüfbericht. Sie zeigt, wo Sie hinschauen sollten, nicht, wie jede Stelle im Detail umzusetzen ist.
Was bei einem fehlenden Button droht
Ein fehlender oder fehlerhaft umgesetzter Widerrufsbutton ist eine Ordnungswidrigkeit. Bei Unternehmen mit mehr als 1,25 Millionen Euro Jahresumsatz sind Bußgelder bis zu 4 Prozent des Jahresumsatzes möglich, bei kleineren Unternehmen bis zu 50.000 Euro. Hinzu kommt, dass die Pflicht als Marktverhaltensregel gilt und Verstöße daher von Mitbewerbern oder Verbänden abgemahnt werden können, gerade bei falscher Beschriftung, versteckter Platzierung oder fehlender zweiter Stufe. Diskutiert wird zudem, ob eine fehlende Funktion die Widerrufsfrist verlängern kann; ein gesicherter Automatismus ist das nach derzeitigem Stand nicht, aber ein zusätzliches Risiko.
Ob Ihr Shop den Button hat, sehen Sie selbst nach. Wie es um die übrigen Pflichten Ihrer Seite steht, sieht man ihr von außen dagegen selten an. Genau dort setzt ein automatisierter Scan an.
Wissen Sie, wo Ihre Website sonst noch steht?
Der Widerrufsbutton ist eine von mehreren Pflichten, die Verbraucher-Shops gerade treffen. Der kostenlose WeCheck360-Teaser-Scan prüft Ihre Website in wenigen Minuten auf Barrierefreiheit im Sinne des BFSG, auf DSGVO und auf den EU AI Act. Sie sehen sofort Ihren Score und die Zahl der Fundstellen. Nur URL und E-Mail, kein Abo.
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Ab wann gilt die Widerrufsbutton-Pflicht?
Seit dem 19. Juni 2026. Grundlage ist der neue § 356a BGB, mit dem Deutschland eine Vorgabe aus der überarbeiteten Verbraucherrechterichtlinie umsetzt. Der Button muss ab diesem Stichtag verfügbar sein, eine allgemeine Übergangsfrist gibt es nicht.
Betrifft die Pflicht auch reine B2B-Shops?
Nein. Die Pflicht greift nur bei Fernabsatzverträgen mit Verbrauchern und nur dort, wo ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht. Unternehmern steht dieses Recht nicht zu, reine B2B-Angebote sind daher nicht erfasst. Verkaufen Sie sowohl an Verbraucher als auch an Unternehmen, gilt die Pflicht für den Verbrauchergeschäftsteil.
Wie muss der Button beschriftet und aufgebaut sein?
Er muss gut lesbar mit den Worten „Vertrag widerrufen" oder einer gleichbedeutenden eindeutigen Formulierung beschriftet, hervorgehoben platziert und während der gesamten Widerrufsfrist erreichbar sein, auch für Gäste ohne Kundenkonto. Der Ablauf ist zweistufig: erst der Button, dann eine Bestätigungsseite mit einem Feld für Name, Vertragsangabe und Kontakt und einem Bestätigungsbutton. Ein Grund für den Widerruf darf nicht verlangt werden.
Was droht, wenn der Button fehlt?
Ein Verstoß ist eine Ordnungswidrigkeit. Bei Unternehmen mit mehr als 1,25 Millionen Euro Jahresumsatz sind Bußgelder bis zu 4 Prozent des Jahresumsatzes möglich, bei kleineren Unternehmen bis zu 50.000 Euro. Dazu kommt das Risiko einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung.
Quellen
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 356a (Widerrufsbutton): Volltext (gesetze-im-internet.de)
- Noerr: § 356a BGB tritt am 19. Juni 2026 in Kraft
- IT-Recht Kanzlei: FAQ und Leitfaden zum Widerrufsbutton
Stand: Juli 2026. Dieser Beitrag wurde redaktionell geprüft und ist keine Rechtsberatung. Ob und wie § 356a BGB auf Ihren konkreten Fall anzuwenden ist, klären Sie mit einer spezialisierten Kanzlei.
